Qualifizierter Krankentransport in Berlin – REBOT GmbH
Qualifizierter Krankentransport in Berlin & Umland
Hinweis
Wichtiger Hinweis: In akuten Notfällen oder lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie bitte immer die Notrufnummer 112.
Unser qualifizierter Krankentransport dient der geplanten Beförderung zu Arztpraxen, Kliniken, Dialyse- und Reha-Einrichtungen.
Unsere Krankentransporte in Berlin
Die REBOT GmbH führt qualifizierte Krankentransporte in Berlin-Spandau und Umgebung durch.
Wir befördern Patientinnen und Patienten
- sitzend oder liegend,
- zu Arztpraxen, Krankenhäusern, Dialyse- und Therapiezentren,
- zu Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken oder nach Hause.
Unsere Fahrzeuge sind speziell für den Krankentransport ausgestattet, unser Personal ist medizinisch geschult und erfahren im Umgang mit mobil eingeschränkten Menschen.
Wann brauche ich einen qualifizierten Krankentransport?
Ein Krankentransport kommt insbesondere in Betracht, wenn
- Sie aus gesundheitlichen Gründen kein Taxi oder privaten PKW nutzen können,
- Sie nur liegend oder mit spezieller Lagerung transportiert werden können, während der Fahrt eine fachliche Betreuung (z. B. durch Rettungssanitäter) erforderlich ist,
- Ihr behandelnder Arzt Ihnen einen Krankentransport verordnet hat.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein qualifizierter Krankentransport notwendig ist, beraten wir Sie gern telefonisch.
Wer zahlt den Krankentransport?
Ob Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt von der ärztlichen Verordnung und den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. SGB V, Krankentransport-Richtlinien) ab. In vielen Fällen gilt:
- Für Krankentransporte ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
- Für bestimmte Fahrten (z. B. regelmäßige Fahrten zur Dialyse oder onkologische Therapien) ist zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse nötig.
- Gesetzlich Versicherte leisten – sofern keine Befreiung vorliegt – eine Zuzahlung/Eigenbeteiligung.
Wir unterstützen Sie dabei zu klären,
- ob für Ihren Termin eine Verordnung notwendig ist,
- ob eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein könnte,
- welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Die endgültige Entscheidung über die Kostenübernahme trifft immer Ihre Krankenkasse.
Selbstzahler und Privatversicherte
Wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt oder keine Genehmigung vorliegt, können Sie unseren Krankentransport auch als Selbstzahlerleistung nutzen.
- Sie erhalten vorab eine transparente Preisauskunft.
- Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Preisliste der REBOT GmbH.
- Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung einreichen können (Erstattung je nach Tarif).
In diesen Fällen schließen wir mit Ihnen eine klare Selbstzahler-Vereinbarung, in der die Kostenübernahme durch Sie eindeutig geregelt ist.
Krankentransport online anfragen
Über unser Formular können Sie Ihren Krankentransport bequem online anfragen.
So gehen wir vor:
- Formular ausfüllen. Sie teilen uns die wichtigsten Daten mit (Name, Kontakt, Krankenkasse, Verordnung ja/nein, Abhol- und Zieladresse, Terminwunsch).
- Prüfung & Rückmeldung
Wir prüfen Ihre Anfrage, klären bei Bedarf Rückfragen telefonisch und informieren Sie über die weiteren Schritte (z. B. notwendige Unterlagen, Kosten, mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse). - Terminbestätigung. Sie erhalten von uns eine Bestätigung mit Abholzeit und allen wichtigen Informationen zum Ablauf.
- Durchführung & Abrechnung Unser Team führt den Transport durch. Die Abrechnung erfolgt – je nach Fall – direkt mit der Krankenkasse oder mit Ihnen als Selbstzahler.
Fahrzeuge & Team
- Qualifizierte Krankentransportfahrzeuge mit Liege und Tragestuhl mit elektrischer Raupe.
- Geschultes Personal mit rettungsdienstlicher Erfahrung
- Sicherer Ein- und Ausstieg – auch bei stark eingeschränkter Mobilität
- Auf Wunsch Abstimmung mit Angehörigen, Pflegeeinrichtungen oder Kliniken
Datenschutz & Schweigepflicht
Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten ist uns besonders wichtig.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich nach den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG, Sozialrecht).
Alle Mitarbeitenden – insbesondere Fahrer, Rettungssanitäter und Disponenten – sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzinformation und in unseren AGB für Krankentransporte.